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Fällige Steuern und Gebühren für das 2. Kalendervierteljahr 2023

Für das 2. Quartal 2023 sind am 15.05.2023 folgende Steuern und Gebühren fällig:

- Grundsteuer A + B

- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

- Müllgebühren (gilt nur für die Gemeinde Wonfurt)

Ebensodie Vorauszahlung derVerbrauchsgebühren (Wasser + Kanal) für die Monate Januar bis April 2023.

 

Soweit kein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, sind die fälligen Steuern und Gebühren auf eines der Gemeindekonten rechtzeitig zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle der Nichtzahlung unterliegen die fälligen Steuern und Gebühren der Zwangsbeitreibung. Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und lt. Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit auf das praktische und kostensparende Bankeinzugsverfahren hin. SEPA-Mandate können bei der VG Theres oder bei einer der Mitgliedsgemeinden abgegeben werden. Mustervordrucke können Sie bei Frau Matzke/Frau Seufert (Tel.: 09521/92 34-13) oder Frau Gaus (09521/92 34-14) in der VG Theres anfordern bzw. finden Sie auch auf den Internetseiten der VG (www.vgtheres.de) bzw. deren Mitgliedsgemeinden.