- Die Dorferneuerung bietet Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen im Dorferneuerungsgebiet (siehe Pläne oben).
Private Bauherren erhalten zum einen Fachinformationen und Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten.
Zum anderen gibt es für dorfgerechte Baumaßnahmen Zuschüsse aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm.
Was kann gefördert werden?
- Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können mit bis zu 35% der Ausgaben (jedoch höchstens 50.000 Euro je Gebäude) gefördert werden
- Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 60% der Ausgaben (jedoch höchstens 80.000 Euro je Gebäude) möglich.
- Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
- Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 30% der Ausgaben (jedoch höchstens 15.000 Euro je Gebäude).
Näheres siehe unten angefügten Linke zum ALE Unterfranken.